KI-Glossar › Sicherheit & Recht
Deepfake
Täuschend echte KI-Bilder, -Stimmen oder -Videos von realen Menschen oder Ereignissen.
Ein Deepfake ist ein mit KI erzeugter oder veränderter Inhalt, der echt wirkt und reale Personen, Orte oder Ereignisse zeigt – etwa ein Video, in dem jemand etwas sagt, das er nie gesagt hat, oder eine geklonte Stimme am Telefon.
Was das Recht sagt
Nach dem EU AI Act müssen Deepfakes seit August 2026 offengelegt werden, wenn sie beruflich eingesetzt werden. Bei Satire und Kunst reicht ein Hinweis in angemessener Form. Rein private Nutzung fällt nicht unter den AI Act – Persönlichkeits-, Urheber- und Strafrecht gelten aber trotzdem.
Woran man sich halten kann
- Bei Überraschendem, Empörendem oder Dringlichem: erst die Quelle prüfen.
- Bei Anrufen mit ungewöhnlichen Geldforderungen: auflegen und über eine bekannte Nummer zurückrufen.
- Technische Merkmale wie Wasserzeichen helfen – fehlen sie, beweist das aber nichts.
Mehr dazu im Podcast
- Folge 9: EU AI Act – erscheint am Fr, 16. Okt. 2026